Eine Nutzung der kommunalen Sporthallen der Gemeinde Elbe-Parey ist ab heute (28. Mai 2020) unter Einhaltung der 6. Eindämmungsverordnung vom 26.05.2020 wieder möglich.
Es ist Folgendes zu beachten:
- Die Anzahl der maximal zulässigen Personen ist auf 20 pro Einrichtung begrenzt.
- Die Hygienevorschriften sind einzuhalten.
- Ein Abstand von mindestens 1,5 - 2 Metern zwischen den anwesenden Personen ist einzuhalten. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen.
- Die Ausübung der jeweiligen Sportart hat kontaktfrei zu erfolgen, die Handlungsempfehlungen der Spitzenverbände für die jeweiligen Sportarten (z. B. DOSB) sind zu berücksichtigen.
- Die Umkleidekabinen und Duschen können vorerst nicht genutzt werden.
- Veranstaltungen und Wettbewerbe der Vereine sind zu unterlassen.
Handlungsempfehlungen DOSB