Gemeindeverwaltung
10.06.2020
In Abwägung der vorhandenen Risiken ist die Gemeinde Elbe-Parey zu dem Entschluss gekommen, die Dorfgemeinschaftshäuser zu öffnen, um so die sozialen Kontakte wieder zu ermöglichen.
Die Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Elbe-Parey können durch die ortsansässigen Vereine ab sofort unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden:
- Es ist zu beachten, dass sich nicht mehr als 12 Personen gleichzeitig im Gebäude aufhalten.
- Das Abstandsgebot von 1,50 m ist grundsätzlich zu beachten.
- Die allgemein geltenden Hygienebestimmungen sind unbedingt einzuhalten.
- Es sind alle Teilnehmer namentlich zu erfassen.
Eine Vermietung und Verpachtung der Dorfgemeinschaftshäuser für Dritte ist aufgrund der 6. Eindämmungsverordnung noch nicht vorgesehen.