Gemeindeverwaltung
26.01.2021
Gemäß § 1 Abs. 1 des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport sowie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 12.01.2021 werden die Elternbeiträge
für den Monat Januar 2021 nur von den Eltern erhoben, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben.
Für die Einrichtungen der Gemeinde Elbe-Parey werden die Erstattungen der Elternbeiträge für den Monat Januar mit dem Monatsbeitrag Februar verrechnet.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung in unseren Kindertageseinrichtungen bedienen Sie sich bitte der Arbeitgeberbescheinigung und melden den Zeitraum der Betreuung Ihrer Kinder über folgendes Formular der Kita.