Regelungen der 9. Eindämmungsverordnung
15.12.2020
Mit der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, die ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 in Kraft treten soll, werden die bisherigen Einschränkungen noch einmal deutlich verschärft.
Folgende Regelungen sind gefasst:
Ab dem 16. Dezember 2020 ist die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen aufgehoben.
Sämtliche Kitas und Horte sind vom ...