Hinweis zu den Steuervordrucken ab dem Veranlagungszeitraum 2022 ff

Ab dem 01.01.2023 können die Einkommensteuervordrucke ab dem Veranlagungszeitraum 2022 ff im Finanzamt abgeholt oder von dort angefordert werden. 

Titelbild: Hinweis zu den Steuervordrucken ab dem Veranlagungszeitraum 2022 ff

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